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De-minimis: Mit staatlicher Förderung leichter ins digitale Flottenmanagement einsteigen

Von Verizon Connect 10. Januar 2024

Sie planen den Einstieg ins digitale Flottenmanagement? Nutzen Sie die De-minimis-Förderung, um zu einer passenden Telematik-Lösung zu gelangen. Wir erklären, was Sie dabei beachten sollten.

Was sind De-minimis-Beihilfen?

Zur Erklärung: Der Begriff „De minimis“ leitet sich von einem römisch-antiken Rechtsgrundsatz ab: „De minimis non curat lex.“ Auf Deutsch: „Das Gesetz kümmert sich nicht um Kleinigkeiten.“ Übertragen auf die EU-Regelungen für staatliche Subventionen handelt es sich bei „De-minimis“-Maßnahmen um nationale Beihilfen, die nicht „den Wettbewerb [zwischen Mitgliedsstaaten] verfälschen oder zu verfälschen drohen“. So die De-minimis-Verordnung.

In den Augen der EU-Wettbewerbshüter sind De-minimis-Beihilfen also zu gering, um Schaden anzurichten. Doch für den einzelnen Transportunternehmer können diese „Kleinigkeiten“ eine große und wertvolle Unterstützung sein, etwa für den Einstieg ins digitale Flottenmanagement. Das De-minimis-Programm wird vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) verwaltet.

De-minimis: Was wird gefördert?

Der De-minimis-Maßnahmenkatalog sieht Zuschüsse für eine ganze Reihe von Maßnahmen vor. Finanziert werden häufig Kauf, Miete und Leasing (sofern möglich) technischer Geräte, von Hard- und Software, aber auch Beratungsleistungen. 

Generell unterteilt die De-minimis-Förderrichtlinie die unterstützten Maßnahmen in drei Kategorien:

  • Fahrzeugbezogene Maßnahmen:
    - Fahrassistenzsysteme
    - Hard- und Software von Kommunikationslösungen, um den Lkw besser an den Betrieb anzubinden
    - Eine ergonomischere Gestaltung des Fahrerarbeitsplatzes (Klimaanlagen, Standheizungen, Schlafliegesysteme etc.)
    - Partikelminderungssysteme
    - Systeme zur Verringerung des Kraftstoffverbrauchs
    - Zusätzliche Sicherheitssysteme (Achslastmesssysteme, Kurvenlicht, Rückfahrkameras etc.)
    - Diebstahlsicherungssysteme

  • Personenbezogene Maßnahmen:
    - Z. B. zusätzliche Schutz- und Sicherheitsbekleidung

  • Maßnahmen zur Effizienzsteigerung:
    - Telematiksysteme
    - Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung und Archivierung der Daten des digitalen Tachografen
    - EDV-Anbindung an eine Fracht- und Laderaumbörse (Vermeidung von Leerfahrten)
    - Beratung zu umwelt- und sicherheitsbezogenen Fragen (Automatisierung, Digitalisierung, Cyber Security, Arbeitsschutz etc.)
    - Umwelt- und Sicherheitszertifizierungen (DIN EN ISO 9001 und 14001, DIN EN 16258)

Gefördert werden nach De-minimis aber laut BAG nur zusätzliche, sogenannte „überobligatorische Maßnahmen“. Dagegen sind Maßnahmen, deren Umsetzung infolge von Gesetzen, Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften bereits vorgeschrieben ist, nicht förderfähig.

Wie hoch sind De-minimis-Förderungen?

Das De-minimis-Programm unterstützt Unternehmen des Güterkraftverkehrs, wenn sie Investitionen in mehr Verkehrssicherheit und Umweltschutz vornehmen. Bis zu 80 % der Kosten für Kauf, Miete oder Leasing werden übernommen; für jedes schwere Nutzfahrzeug können bis zu 2.000 Euro Zuschuss beantragt werden. 

Insgesamt gibt es vom Staat bis zu 33.000 Euro pro Jahr. Die maximale Grenze für De-minimis-Förderungen für Unternehmen liegt – auf drei Jahre gerechnet – bei 100.000 Euro. 

Wer kann einen Antrag stellen?

Nicht nur große, international operierende Transportunternehmen können einen Antrag stellen. Auch kleine Unternehmen, die im Güterkraftverkehr tätig sind, haben die Möglichkeit, De-minimis-Beihilfen erhalten. Davon profitieren beispielsweise Speditionen, die ein digitales Flottenmanagement-System aufbauen wollen. 

Voraussetzung für den Antrag:

  • Das Unternehmen betreibt mindestens ein mautpflichtiges Nutzfahrzeug
  • Das Nutzfahrzeug ist ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt (keine Arbeitsmaschinen)
  • Es handelt sich um ein schweres Nutzfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen

Ihr Unternehmen muss zudem Eigentümer oder Halter des jeweiligen schweren Nutzfahrzeugs sein. Bei gemieteten oder geleasten Fahrzeugen ist keine De-minimis-Beihilfe möglich.

De-minimis 2022: Wie läuft die Förderung ab?

Den Antrag auf De-minimis-Förderung stellen Sie ausschließlich im eService-Portal des Bundesamts für Güterverkehr. Über das Portal laden Sie auch die notwendigen Dokumente hoch, etwa den Fahrzeugnachweis.

Die Antragsfrist beginnt am 7. Januar 2022 und endet am 30. September 2022.

Damit der Antrag bearbeitet wird, muss er form- und fristgerecht eingegangen sein. 

Bei der Beantragung von De-minimis-Beihilfen haben Sie zwei Möglichkeiten:

  1. Sie beantragen einmalig eine Zuwendung in voller Höhe des Höchstförderbetrags
  2. Sie beantragen eine Zuwendung in geringerer Höhe – so behalten Sie sich vor, weitere Zuwendungen zu beantragen, bis Sie den Höchstförderbetrag ausgeschöpft haben.

Insgesamt können Sie innerhalb der Beantragungsfrist bis zu fünf Anträge stellen (ein Erstantrag und vier Folgeaufträge). Sollten Sie die beantragte und bewilligte Summe aus irgendeinem Grund nicht aufbrauchen, können Sie mit den Folgeanträgen weitere Zuwendungen beantragen. Und zwar so lange, bis Sie die Höchstfördersumme erreicht haben.

Zudem müssen Sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Erhalt des Zuwendungsbescheids – in der Regel fünf Monate – Verwendungsnachweise einreichen.

Fahrzeugnachweis für De-minimis-Förderungen

Der Fahrzeugnachweis muss folgende Elemente enthalten:

  • Amtliches Kennzeichen
  • Zulässiges Gesamtgewicht (mindestens 7,5 Tonnen)
  • Fahrzeugart (keine Sonderfahrzeuge oder Arbeitsmaschinen)
  • Zulassung zum maßgeblichen Stichtag 1. Dezember 2020
  • Fahrzeughalter/in

In der Regel genügt als Nachweis die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (alt: Fahrzeugschein). Müssen Sie mehr als 10 Fahrzeuge nachweisen, empfiehlt es sich, eine Fahrzeugaufstellung abzugeben. Lassen Sie diese durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde bestätigen.

Kann der Halternachweis nicht erbracht werden, müssen Sie nachweisen, dass das schwere Nutzfahrzeug Ihr Eigentum ist. Dazu reichen Sie die Kaufvertragsurkunde, einen Auszug aus dem Anlagevermögen oder eine andere geeignete Bestätigung über die Eigentumsverhältnisse ein.

De-minimis-Förderung umfasst auch Telematik

Transportunternehmen auf dem Weg ins digitale Flottenmanagement fallen die ersten Schritte dank De-minimis-Beihilfe leichter. Und Verizon Connect bietet Ihnen eine förderfähige Software-Lösung, die Ihnen den Einstieg noch weiter vereinfacht.

Mit unserer GPS-gestützten Flottenmanagement-Software können Sie jederzeit die Aktivitäten Ihrer Fahrzeuge sehen und so die Produktivität Ihrer Fahrzeugflotte erhöhen. 

Kombiniert mit unserem digitalen Fahrtenschreiber greifen Sie zudem jederzeit bequem aus der Ferne auf wichtige Daten des Fahrtenschreibers zu. So haben Sie stets einen aktuellen Überblick über die Lenk- und Ruhezeiten Ihrer Fahrer. Damit fördern Sie nicht nur die Sicherheit im Straßenverkehr, sondern vermeiden auch Fehler, die zu Bußgeldern führen können, beispielsweise das Nichtstecken der Fahrerkarte.

Vorteile auf einen Blick

Dank De-minimis-Förderung und unserer GPS-gestützten Flottenmanagement-Software können Sie von den Möglichkeiten, die gesetzlichen Vorgaben einfach und transparent zu erfüllen, ganz einfach profitieren. So verbessern Sie nachhaltig und kostengünstig die Transparenz, Sicherheit und Effizienz Ihrer Nutzfahrzeugflotte.

Nutzen Sie die Förderung für den Einstieg in die Telematik. Wir beraten Sie gern - Termin hier buchen.


Verizon Connect

Verizon Connect Editorial


Tags: Datenanalyse, Fakturierung, Kostenkontrolle, Umsatz und Rendite

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